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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    31. März 2004

in der Rechtssache T-216/02: Fieldturf Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)1

(Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 73 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Zurückweisung der Anmeldung)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

In der Rechtssache T-216/02, Fieldturf Inc. mit Sitz in Montreal (Kanada), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Baronikians, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigter: O. Waelbroeck), betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2002 (Sache R 462/2001-1) über die Zulassung des Wortzeichens LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS zur Eintragung als Gemeinschaftsmarke hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal sowie der Richterin V. Tiili und des Richters M. Vilaras - Kanzler: H. Jung - am 31. März 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 233 vom 28.9.2002.