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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Fieldturf Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 17. Juli 2002

    (Rechtssache T-216/02)

    Verfahrenssprache: Englisch

Die Fieldturf Inc., Montreal (Kanada), hat am 17. Juli 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht, Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Kanzlei Schwarz Kurtze Schniewind Kelwing Wicke, München (Deutschland).

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Mai 2002 (Sache R 462/2001-1) über die Eintragung der Marke aufzuheben und die Eintragung der angemeldeten Marke für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen anzuordnen;

(dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Marke:Wortmarke "LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS" LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS" ( Anmeldung Nr. 1712918

Angemeldete Waren oder DienstleistungenWaren von Dienstleistungen der Klassen 27 und 37 (synthetische Beläge für sportliche Tätigkeiten)

Vor der Bestellkammer angefochtener

Bescheid:Zurückweisung der Anmeldung durch die Prüfer

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:(Die angemeldete Marke besitze die erforderliche minimale Unterscheidungskraft (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/941).

(Die angefochtene Entscheidung laufe der Rechtsprechung des Gerichts zuwider.

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1 - (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).