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Rechtsmittel, eingelegt am 9. April 2021 von der Germann Avocats LLC gegen den Beschluss des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 4. Februar 2021 in der Rechtssache T-352/18, Germann Avocats LLC/Europäische Kommission

(Rechtssache C-233/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Germann Avocats LLC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Scandamis)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

die Rn. 24 bis 48 des angefochtenen Beschlusses, mit denen die Unzulässigkeitseinrede der Kommission in vollem Umfang zurückgewiesen wird, zu bestätigen;

im Übrigen den angefochtenen Beschluss in vollem Umfang aufzuheben;

gemäß Art. 263 AEUV die in einem undatierten, am 2. April 2018 eingegangenen Schreiben enthaltene Entscheidung der Kommission, das von der Rechtsmittelführerin eingereichte gemeinsame Angebot für eine Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt am Arbeitsplatz abzulehnen (Ausschreibung JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042; ABl./S S215 – 09/11/2017 – 2017/S 215-446067), für nichtig zu erklären;

die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1 Euro zu verurteilen;

hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; und in jedem Fall

der Kommission die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sowie des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Gründe:

1.    Offensichtliche Verfälschung von Tatsachen und Rechtsfehler in Bezug auf den Ermessensmissbrauch sowie Verstoß gegen die Grundsätze der Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs.

2.    Verstoß gegen die Begründungspflicht und offensichtliche Beurteilungsfehler.

3.    Ermessensmissbrauch durch Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Rechtssicherheit, der ordnungsgemäßen Verwaltung und von Treu und Glauben.

4.    Ermessensmissbrauch durch Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz und des Vertrauensschutzes im Wettbewerb.

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