Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2013 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission
(Rechtssache T‑171/08)
„Europäischer Flüchtlingsfonds – Maßnahme zur Sensibilisierung für und Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge – Projekt ‚Traumatisierte Flüchtlinge in der EU: Institutionen, Schutzmechanismen und bewährte Verfahren‘ – Zahlung des Restbetrags – Begründungspflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Beurteilungsfehler“
1. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung nur der tatsächlich entstandenen Ausgaben – Nachweis, dass die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten (Art. 317 AEUV) (vgl. Randnrn. 60, 104, 115, 124, 155, 159)
2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung der Kommission, mit der ein Teil eines Zuschusses zurückgefordert wird (Art. 296 AEUV) (vgl. Randnrn. 69-71, 76)
3. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Pflicht zur Vorlage von im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehenden Unterlagen – Zwingender Charakter (Art. 317 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 81 Abs. 1; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 104 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnr. 87)
4. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klägerisches Vorbringen, das nicht durch detaillierte schriftliche Beweise untermauert wird – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 136, 146)
Gegenstand
| Nichtigerklärung der in dem Schreiben der Kommission vom 7. März 2008 enthaltenen Entscheidung über die Nichtanerkennung eines Teils der Kosten, die vom Kläger im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung JAI/2004/ERF/073 über die Gemeinschaftsfinanzierung einer Maßnahme zur Sensibilisierung für und Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge verauslagt wurden |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Das Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung e. V. trägt die Kosten. |