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Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - Putters International/Kommission

(Rechtssache T-211/08)1

(Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung - Marktaufteilung - Manipulation von Ausschreibungen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Geldbußen - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere - Dauer)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Putters International NV (Cargovil, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Platteau)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und F. Ronkes Agerbeek)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 926 def. der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.543 - Internationale Umzugsdienste) und, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Putters International NV trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 197 vom 2.8.2008.