Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - Putters International/Kommission
(Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung - Marktaufteilung - Manipulation von Ausschreibungen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Geldbußen - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere - Dauer)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Putters International NV (Cargovil, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Platteau)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und F. Ronkes Agerbeek)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 926 def. der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.543 - Internationale Umzugsdienste) und, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Putters International NV trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 197 vom 2.8.2008.