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Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Liège (Belgien), eingereicht am 14. Febuar 2024 – DK, JO / État belge

(Rechtssache C-119/24, Chefquet1 )

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Liège (Appellationshof Lüttich)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: DK, JO

Beklagter: État belge (Belgischer Staat)

Vorlagefrage

Steht Art. 45 AEUV der Anwendung von Art. 245 des Code des impôts sur les revenus [des Einkommensteuergesetzbuchs] vom 10. April 1992 (Belgisches Staatsblatt vom 30. Juli 1992, S. 17120) insoweit entgegen, als dieser Artikel dem gebietsfremden Steuerpflichtigen einen staatlichen Steuerzuschlag von 6-7 % auferlegt, entsprechend der Steuer, die er zahlen würde, wenn er Einwohner des Königreichs Belgien wäre, wobei der Zuschlag in Analogie zu der lokalen Steuer ermittelt wird, die die belgischen Agglomerationen und Gemeinden zulasten der Einwohner des Königreichs Belgien, die ihren Hauptwohnsitz in diesen Agglomerationen und Gemeinden haben, festsetzen?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.