Language of document :

Klage, eingereicht am 11. April 2014 – CBM Creative Brands Marken/HABM – Aeronautica Militare – Stato Maggiore (Trecolore)

(Rechtssache T-227/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: CBM Creative Brands Marken GmbH (Zürich, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Lüken, M. Grundmann und N. Kerger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aeronautica Militare – Stato Maggiore (Rom, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Januar 2014 in der Sache R 253/2013-1 insoweit aufzuheben, als die Erste Beschwerdekammer die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufhebt und dem Widerspruch gegen die Anmeldemarke unter Zurückweisung der Anmeldung Nr. 009 877 325 für die Waren der Klassen 18 und 25 stattgibt;

den Widerspruch gegen die Anmeldung Nr. 009 877 325 in vollem Umfang zurückzuweisen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Trecolore“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 877 325.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Aeronautica Militare – Stato Maggiore.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafts- und nationale Wort- und Bildmarke „FRECCE TRICOLORI“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 20, 25, 28 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.