Klage, eingereicht am 4. September 2009 - mtronix/HABM - Growth Finance (mtronix)
(Rechtssache T-353/09)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: mtronix OHG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schnetzer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Growth Finance AG
Anträge der Klägerin
Die angegriffene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juni 2009 in der Beschwerdesache R 1557/2007-4 aufzuheben;
die angegriffene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass dem Widerspruch der Growth Finance AG nicht stattgegeben wird bzw. dieser Widerspruch abgewiesen wird und die Anmeldung Nr. 4 193 661 für die Dienstleistungen in Klasse 9 aufrecht erhalten wird und die Anmeldung auch für diese Klasse fortgefahren wird;
dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen;
in eventu, dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "mtronix" für Waren der Klassen 9 und 10 (Anmeldung Nr. 4 193 661)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Growth Finance AG
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die Wortmarke "Montronix" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9 und 42 (Gemeinschaftsmarke Nr. 2 762 862), wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung für Waren der Klasse 9 richtete
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe dem Widerspruch
Entscheidung der Beschwerdekammer: teilweise Stattgabe der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).