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Klage, eingereicht am 6. September 2011 - Oster Weinkellerei/HABM - Viñedos Emiliana (Igama)

(Rechtssache T-474/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Andreas Oster Weinkellerei KG (Cochem, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schindler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Viñedos Emiliana, SA (Santiago, Chile)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Juni 2011 in der Sache R 637/2010-2 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers aufzuerlegen;

hilfsweise: das Verfahren bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung über das beim HABM unter dem Aktenzeichen 000005716 C anhängige Nichtigkeitsverfahren auszusetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Igama" für Waren der Klasse 33.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Viñedos Emiliana, SA.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "GAMMA" für Waren der Klasse 33.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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