Beschluss des Gerichts vom 11. September 2013 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-475/11 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Erstattung erstattungsfähiger Kosten – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2011, Marcuccio/Kommission (F-67/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 311 vom 22.10.2011.