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Beschluss des Gerichts vom 11. September 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-475/11 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Erstattung erstattungsfähiger Kosten – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2011, Marcuccio/Kommission (F-67/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 311 vom 22.10.2011.