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Klage, eingereicht am 31. Oktober 2011 - Nycomed/HABM - Bayer Consumer Care (ALEVIAN DUO)

(Rechtssache T-561/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Nycomed GmbH (Konstanz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Ferchland)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bayer Consumer Care AG (Basel, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Juli 2011 in der Sache R 1953/2010-1 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

der Widersprechenden die Kosten und Gebühren sowohl des Widerspruchs- als auch des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ALEVIAN DUO" für Waren der Klasse 5 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 303 201.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "ALEVE" (Nr. 786 863) für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer unzutreffend davon ausgegangen sei, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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