Language of document : ECLI:EU:T:2013:481





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2013 – Poste Italiane/Kommission

(Rechtssache T‑525/08)

„Staatliche Beihilfen – Vergütung für die beim italienischen Staat eingelegten Postgirokontoguthaben – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff der staatlichen Beihilfe – Vorteil“

1.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Ermessen der Kommission – Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Art. 87 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates) (vgl. Randnrn. 47-49, 67, 68)

2.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Gewährung eines Vorteils für die Begünstigten – Beurteilung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Aspekte des streitigen Vorgangs und seines Kontexts – Staatliche Intervention, die ein Unternehmen verpflichtet, eine Einlage beim Schatzamt zu machen, und die diese Einlage zu einem vertraglich festgelegten Zinssatz vergütet – Berücksichtigung der kumulativen Auswirkungen der staatlichen Intervention – Kein Vorteil (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 59-63, 106, 107)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/178/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (ABl. 2009, L 64, S. 4)

Tenor

1.

Die Entscheidung 2009/178/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat, wird für nichtig erklärt.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Poste Italiane.