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Klage, eingereicht am 27. Oktober 2011 - ZZ/EIB

(Rechtssache F-115/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Thieltgen)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten der EIB, nicht die Klägerin, sondern einen anderen Bewerber auf die Stelle eines Abteilungsleiters innerhalb der EIB zu ernennen, sowie Schadensersatz

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Präsidenten der EIB, sie nicht auf die Stelle eines Leiters der Abteilung für "Preisfestsetzung und Risikopolitik" innerhalb der Hauptabteilung "Kreditrisiken" der Generaldirektion " Risikomanagement" zu ernennen, und ihr nicht die Stelle eines Leiters der Abteilung für "Preisfestsetzung und Risikopolitik" innerhalb der Hauptabteilung "Kreditrisiken" der Generaldirektion "Risikomanagement" zugewiesen zu haben, aufzuheben;

die EIB anzuweisen, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Besetzung der Stelle einzurichten;

festzustellen, dass ihr die EIB in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung, einen anderen Bewerber auf die streitige Stelle zu berufen, haftet;

die EIB zum Ersatz des ihr entstandenen materiellen und immateriellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zu verurteilen:

-    hinsichtlich des immateriellen Schadens: 50 000 Euro;

-    hinsichtlich des materiellen Schadens durch Einbuße an Dienstbezügen: 436 100 Euro;

der EIB die Kosten aufzuerlegen.

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