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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. März 2007 - Cwik / Kommission

(Rechtssache F-31/05)1

(Beamte − Beurteilung − Beurteilung der beruflichen Entwicklung − Beurteilung für das Jahr 2003 − Anfechtungsklage − Einrede der Rechtswidrigkeit − Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michael Cwik (Tervuren, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und J. Currall)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 erstellten Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers und, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 24. Januar 2005 über die Zurückweisung seiner Beschwerde gegen diese Beurteilung sowie Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Zahlung eines symbolischen Schadensersatzes von einem Euro

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 193 vom 6.8.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-200/05 eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).