Klage, eingereicht am 24. August 2009 - Fédération Internationale des Logis/HABM (Rotbraunes, konvexes Quadrat)
(Rechtssache T-329/09)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Fédération Internationale des Logis (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Champagner Katz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 in der Sache R 202/2009-1 aufzuheben und die angemeldete Marke zur Eintragung zuzulassen;
dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Marke, die ein rotbraunes, konvexes Quadrat darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 (Anmeldung Nr. 6 468 722).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die Darstellung eines Quadrats mit konvexen Seiten in einem besonderen und speziellen rotbraunen Farbton für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig sei, weil diese Elemente der Marke für diese Waren und Dienstleistungen ein besonderes Aussehen verliehen.
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