Language of document : ECLI:EU:T:2012:498





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
Producteurs de légumes de France/Kommission

(Rechtssache T‑328/09)

„Staatliche Beihilfen – Obst- und Gemüsesektor – ‚Krisenpläne‘ zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Berechtigtes Vertrauen – Fehler bei der Berechnung der zurückzufordernden Beträge“

1.                     Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Voraussetzungen (vgl. Randnrn. 18‑19)

2.                     Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 88 EG gewährte Beihilfe – Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Schutz – Voraussetzungen und Grenzen – Untätigkeit der Kommission – Kein berechtigtes Vertrauen – Außergewöhnliche Umstände – Fehlen (Art. 87 EG und 88 EG) (vgl. Randnrn. 20‑22, 26‑30)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 203 final der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von der Französischen Republik durchgeführten „Krisenpläne“ (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Producteurs de légumes de France tragen die Kosten.