Klage, eingereicht am 28. März 2014 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-30/14)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Wellens)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe zu verhängen.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung, ihn in eine niedrigere Besoldungsgruppe einzustufen, weil er es unterlassen hat, der Kommission mitzuteilen, dass er zusätzlich zur Familienzulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 2 des Beamtenstatuts eine nationale Zulage der gleichen Art erhielt, aufzuheben;
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.