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Klage, eingereicht am 15. Mai 2020 – Arias Mosquera u. a./SRB

(Rechtssache T-303/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: José María Arias Mosquera (Madrid, Spanien) und 28 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Rubio Escobar, R. Ruíz de la Torre Esporrín, A. Menéndez Menéndez und B. Fernández García)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)

Anträge

Die Kläger beantragen,

den Beschluss (SRB/EES/2020/52) des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 17. März 2020 für nichtig zu erklären, mit dem entschieden wird, ob den Anteilseignern und Gläubigern der Banco Popular Español, S.A., Entschädigung gewährt werden muss;

dem Beklagten und den Streithelfern, die dessen Anträge ganz oder zum Teil unterstützen, die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-302/20, Del Valle Ruiz u. a./Einheitlicher Abwicklungsausschuss.

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