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Klage, eingereicht am 30. Juli 2012 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers (Sacacorchos)

(Rechtssache T-337/12)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Hogar Perfecto del Siglo XXI, SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Ruiz Gallegos und E. Veiga Conde)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wenf International Advisers Ltd (Tortola, Britische Jungferninseln)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Juni 2012 in der Sache R 89/2011-3 aufzuheben;

die Kosten dem HABM und der Streithelferin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster für Korkenzieher - Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 0 0083 0831-0001.

Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Wenf International Advisers Ltd.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationales Geschmacksmuster für Flaschenöffner.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

- Verstoß gegen die Art. 4 und 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002

- Verstoß gegen die Art. 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002.

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