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Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2011 - Slowenien/Kommission

(Rechtssache T-197/09)1

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerin: Republik Slowenien (Prozessbevollmächtigte: zunächst Ž. Cilenšek Bončina, dann L. Bembič im Beistand von Rechtsanwalt J. Sladič)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. van Rijn und K. Banks, dann F. Jimeno Fernández und M. Žebre und schließlich F. Jimeno Fernández und B. Rous)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit sie die Republik Slowenien betrifft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 180 vom 1.8.2009.