Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2011 - Slowenien/Kommission
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen)
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Republik Slowenien (Prozessbevollmächtigte: zunächst Ž. Cilenšek Bončina, dann L. Bembič im Beistand von Rechtsanwalt J. Sladič)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. van Rijn und K. Banks, dann F. Jimeno Fernández und M. Žebre und schließlich F. Jimeno Fernández und B. Rous)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit sie die Republik Slowenien betrifft
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 - ABl. C 180 vom 1.8.2009.