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Vorabentscheidungsersuchen der Corte di appello di Napoli (Italien), eingereicht am 26. September 2023 – Strafverfahren gegen EDS

(Rechtssache C-595/23, Cuprea1 )

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte di appello di Napoli

Parteien des Ausgangsverfahrens

EDS

Vorlagefragen

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um Entscheidung darüber ersucht, ob die Bestimmungen der folgenden Artikel

•    Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 20021 ,

•    Art. 22 Abs. 1 und Art. 25 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27. November 20081 ,

•    Art. 24, 25, 26 und 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 20181 ,

•    46. Erwägungsgrund der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018,

in Verbindung miteinander dahin auszulegen sind, dass

1.    wenn der Vollstreckungsstaat die vom Ausstellungsstaat mit einem zur Vollstreckung eines verurteilenden Strafurteils erlassenen Europäischem Haftbefehl ersuchte Übergabe der Person verweigert hat, das Urteil anerkannt hat, die Vollstreckung der Strafe im eigenen Hoheitsgebiet nach seinem innerstaatlichen Recht angeordnet hat und mit der Vollstreckung begonnen worden ist, der Ausstellungsstaat verpflichtet ist, die im SIS eingegebene Ausschreibung zu löschen und den Europäischen Haftbefehl aufzuheben?

2.    die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats bis zur Aufhebung und Löschung durch den Ausstellungsstaat befugt ist, beim SIRENE-Büro des Ausstellungsstaats um die Löschung der Ausschreibung im SIS zu ersuchen, und dieses SIRENE-Büro zur Löschung verpflichtet ist?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 1).

1     Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. 2008, L 327, S. 27).

1     Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. 2018, L 312, S. 56).