Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2010 - Fédération internationale des logis/HABM (Brauner Farbton)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Fédération internationale des logis (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin C. Champagner Katz, dann Rechtsanwalt B. Brisset)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 202/2009-1) betreffend die Anmeldung eines braunen Farbtons als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.