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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstolen (Schweden), eingereicht am 18. Dezember 2023 – Malmö Motorrenovering AB/Allmänna ombudet hos Tullverket

(Rechtssache C-781/23, Malmö Motorrenovering)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Malmö Motorrenovering AB

Rechtsmittelgegner: Allmänna ombudet hos Tullverket

Vorlagefrage

Ist Art. 251 des Zollkodex1 dahin auszulegen, dass gemäß der Verweisung in Abs. 3 auf die Abs. 1 und 2 das Erfordernis außergewöhnlicher Umstände im Sinne von Abs. 3 nur gilt, wenn ein bereits gewährter Zeitraum zusammen mit einer beantragten Verlängerung zur Folge hätte, dass die Zeit, während der Waren insgesamt in der vorübergehenden Verwendung verbleiben, 24 Monate übersteigt? Oder ist dieser Artikel dahin auszulegen, dass das Erfordernis außergewöhnlicher Umstände im Sinne von Abs. 3 für alle Verlängerungsanträge gilt, d. h. auch dann, wenn der bereits gewährte Zeitraum zusammen mit einer beantragten Verlängerung die in Abs. 2 vorgesehene Frist von 24 Monaten nicht übersteigt?

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1     Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. 2013, L 269, S. 1).