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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Juli 2011 - Alari/Parlament

(Rechtssache F-38/11)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2009 - Übernahme durch ein anders Organ während eines Beförderungsverfahrens, in dem der Beamte bei seinem Stammorgan befördert worden wäre - Organ, das für die Entscheidung über die Beförderung des übernommenen Beamten zuständig ist)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Gianluigi Alari (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Alves und M. Ecker)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2009 zu befördern

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Das Europäische Parlament trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Klägers.

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1 - ABl. C 179 vom 18.6.2011, S. 22.