Klage, eingereicht am 12. Februar 2024 – Puma/EUIPO – Puma (puma acoustics)
(Rechtssache T-69/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Puma Srl. (Settimo Milanese, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke puma acoustics – Anmeldung Nr. 18 165 412.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Dezember 2023 in der Sache R 1400/2021-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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