Klage, eingereicht am 12. Februar 2024 – Solidexpert Polska/EUIPO (woodexpert)
(Rechtssache T-68/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Solidexpert Polska sp. z o.o (Kraków [Krakau], Polen) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Krekora)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke woodexpert mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 707 311.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Dezember 2023 in der Sache R 1788/2023-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Beschwerde zurückgewiesen und weiterhin der Schutz für die internationale Registrierung „woodexpert“ in Bezug auf die Waren „Software-Anwendungen für Computer, herunterladbar; Programme für Computer; Betriebsprogramme; Computerprogramme, herunterladbar; Computerprogramme, gespeichert“ der Klasse 9 und die Dienstleistungen „Aktualisieren von Computer-Software; Software als Dienstleistung; Kopieren von Computerprogrammen; Ingenieurdienstleistungen; Vermietung von Computersoftware; Innenarchitektur; Einrichtungsberatung; kunsthandwerkliches Design; Designleistungen für kunsthandwerkliches Design“ der Klasse 42 verweigert wird;
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie gegen Art. 42 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 27 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie gegen Art. 70 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.
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