Klage, eingereicht am 15. Februar 2024 – Vinatis/EUIPO – Vinites (VINATIS)
(Rechtssache T-86/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Vinatis (Annecy, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Canlorbe)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vinites NV (Ms Haarlem, Niederlande)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke VINATIS – Anmeldung Nr. 18 274 852
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2023 in der Sache R 2110/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit darin festgestellt wurde, dass die ältere Marke für bestimmte Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 ernsthaft benutzt wurde;
den Widerspruch insgesamt zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Beurteilung des Nachweises der ernsthaften Benutzung der Dienstleistungen der Klasse 35;
Verstoß gegen Art. 94 und Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Beurteilung des Nachweises der ernsthaften Benutzung der Dienstleistungen der Klasse 41.
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