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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2014 – Erik Simpson/Rat

(Rechtssache F-142/11 DEP)1

(Öffentlicher Dienst – Verfahren – Kostenfestsetzung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. F. Jensen)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung des Beschlusses, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Der Gesamtbetrag der Kosten, die der Rat der Europäischen Union Herrn Simpson als erstattungsfähige Kosten in der Rechtssache F-142/11 zu erstatten hat, wird auf 8 600 Euro zuzüglich der gegebenenfalls auf diesen Betrag entfallenden Mehrwertsteuer festgesetzt.

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1 ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 26.