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Beschluss des Gerichts vom 21. Februar 2024 – VY/Parlament

(Rechtssache T-224/23)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Beendigung des Vertrages – Rücknahme der angefochtenen Handlung – Ersatz des immateriellen Schadens – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: VY (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)

Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Seyr, K. Zejdová und R. Schiano als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung vom 9. Juni 2022, mit der sein Arbeitsvertrag beendet wurde, und der Entscheidung vom 17. Januar 2023, mit der seine Beschwerde gegen die angegriffene Entscheidung zurückgewiesen wurde, sowie zum anderen den Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sein soll.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Das Europäische Parlament trägt die Kosten.

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1     ABl. C 235 vom 3.7.2023.