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Urteil des Gerichts vom 20. März 2024 – Braunschweiger Versorgungs/EUIPO – B.F. Energy (BF energy)

(Rechtssache T-245/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke BF energy – Ältere nationale Wortmarke BS Energy – Ältere Unionsmarke und ältere nationale Bildmarken BS ENERGY – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG (Braunschweig, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Drzymalla)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch E. Markakis als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: B.F. Energy Srl (Rom, Italien)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin u. a. die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. Februar 2023 (Sache R 1646/2022-2).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 235 vom 3.7.2023.