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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Eva Vega Rodríguez gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Dezember 2002

    (Rechtssache T-395/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Eva Vega Rodríguez, wohnhaft in Brüssel, hat am 27. Dezember 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Rechtsanwalt Juan Ramon Iturriagagoitia und Rechtsanwältin Karine Delvolvé.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2002 über die am 5. Juni 2002 von der Klägerin eingelegte Beschwerde R/297/02 aufzuheben;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen;

hilfsweise,

(die Entscheidung der Kommission vom 25. Juni 2002 aufzuheben;

(den Ersatz der erlittenen Schäden, der vorläufig auf 72 292,36 Euro beziffert wird, zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz anzuordnen;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage wendet sich die Klägerin gegen ihren Ausschluss von den Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/10/01 im Stadium des Vorauswahltests.

Der Prüfungsausschuss hatte nach Feststellung eines Fehlers im Wortlaut der Multiple-Choice-Frage Nr. 35 des Tests b beschlossen, diese Frage zu streichen.

Zur Begründung ihrer Forderungen macht die Klägerin einen offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Korrektur der Fragen Nr. 21 der Prüfung a und Nr. 9 der Prüfung c geltend. Sie beruft sich außerdem auf einen Ermessensmissbrauch.

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