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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2011 - Xeda International/Kommission

(Rechtssache T-269/11 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Ethoxyquin - Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Entziehung der Zulassungen für Ethoxyquin enthaltende Pflanzenschutzmittel - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Xeda International SA (Saint-Andiol, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu und K. Van Maldegem)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Bianchi, G. von Rintelen und P. Ondrůšek)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2011/143/EU der Kommission vom 3. März 2011 über die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Änderung der Entscheidung 2008/941/EG der Kommission (ABl. L 59, S. 71) sowie gegebenenfalls auf weitere einstweilige Anordnungen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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