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Urteil des Gerichts vom 1. Februar 2013 - Coin/HABM - Dynamiki Zoi (Fitcoin)

(Rechtssache T-272/11)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Fitcoin - Ältere nationale, gemeinschaftliche und internationale Bildmarken coin - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Coin SpA (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und G. Ghisletti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: O. Mondéjar Ortuño)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Dynamiki Zoi AE (Athen, Griechenland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Februar 2011 (Sache R 1836/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Coin SpA und der Dynamiki Zoi AE

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Februar 2011 (Sache R 1836/2010-2) wird aufgehoben, soweit mit ihr der Widerspruch in Bezug auf "Bekleidungsstücke, einschließlich Schuhe und Pantoffeln" der Klasse 25 zurückgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das HABM trägt seine Kosten und ein Drittel der Kosten der Coin Spa.

Die Coin SpA trägt zwei Drittel ihrer eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 226 vom 30.7.2011.