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Urteil des Gerichts vom 1. März 2016 – Secop/Kommission

(Rechtssache T-79/14)1

(Staatliche Beihilfen – Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Beihilfe in Form einer Staatsbürgschaft – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens – Ernsthafte Schwierigkeiten – Verfahrensrechte der Beteiligten)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Secop GmbH (Flensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Schnelle und C. Aufdermauer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati, T. Maxian Rusche und R. Sauer)

Gegenstand

Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 9119 final der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.37640 – Rettungsbeihilfe zugunsten der ACC Compressors SpA – Italien

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Secop GmbH trägt die Kosten.

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1     ABl. C 85 vom 22.3.2014.