Urteil des Gerichts vom 1. März 2016 – Secop/Kommission
(Rechtssache T-79/14)1
(Staatliche Beihilfen – Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Beihilfe in Form einer Staatsbürgschaft – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens – Ernsthafte Schwierigkeiten – Verfahrensrechte der Beteiligten)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Secop GmbH (Flensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Schnelle und C. Aufdermauer)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati, T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 9119 final der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.37640 – Rettungsbeihilfe zugunsten der ACC Compressors SpA – Italien
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Secop GmbH trägt die Kosten.
____________1 ABl. C 85 vom 22.3.2014.