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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. September 2006 - Rossi Ferreras / Kommission

(Rechtssache T-119/04)1

(Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Antrag auf Aufhebung - Beurteilungszeitraum 2001/2002 - Stellungnahme des früheren Vorgesetzten - Keine Berücksichtigung durch den Beurteilenden - Antrag auf Schadensersatz - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Francisco Rossi Ferreras (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Teilweise Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2001/2002 und Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens in Höhe von 30 000 Euro

Tenor des Urteils

Die Entscheidung, mit der die Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 erstellt wurde, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 156 vom 12.6.2004.