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Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2009 - Arizmendi u. a./Rat und Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04)1

(Außervertragliche Haftung - Zollunion - Vertragsverletzungsverfahren - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Abschaffung des im französischen Recht vorgesehenen Monopols des Berufsstands des Maklers, Übersetzers und Zollführers im Schiffsfrachtbereich - Hinreichend qualifizierter Verstoß - Kausalzusammenhang)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Jean Arizmendi (Bayonne, Frankreich) und 60 weitere Kläger, die im Anhang des Urteils namentlich aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: in der Rechtssache T-440/03 Rechtsanwälte J.-F. Péricaud, P. Péricaud und M. Tournois sowie in den Rechtssachen T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04 Rechtsanwälte J.-F. Péricaud und M. Tournois)

Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. P. Jacqué und M. Giorgi Fort, dann F. Florindo Gijón und M. Balta) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis und, in der Rechtssache T-121/04, X. Lewis und B. Stromsky)

Streithelferin der Kläger in der Rechtssache T-440/03: Chambre nationale des courtiers maritimes de France (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Péricaud)

Gegenstand

Schadensersatzklage nach Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG, die auf die Verurteilung der Gemeinschaft auf Ersatz des Schadens gerichtet ist, der durch die Abschaffung des Monopols des Berufsstands des französischen Maklers, Übersetzers und Zollführers im Schiffsfrachtbereich entstanden sei.

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Herr Jean Arizmendi und die 60 weiteren Kläger, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Die Chambre nationale des courtiers maritimes de France trägt ihre eigenen Kosten.

Der Rat und die Kommission tragen ihre durch den Beitritt der Chambre nationale des courtiers maritimes de France verursachten eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 59 vom 6.3.2004.