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Beschluss des Gerichts vom 3. Oktober 2012 - Tecnimed/HABM - Ecobrands (ZAPPER-CLICK)

(Rechtssache T-360/10)

(Gemeinschaftsmarke - Klagefrist - Verspätung - Kein unvorhergesehenes Ereignis - Keine höhere Gewalt - Recht auf Zugang zu einem Gericht - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Tecnimed Srl (Vedano Olona, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Franzosi und V. Piccarreta)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Bullock)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Ecobrands Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juni 2010 (Sache R 1795/2008-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Tecnimed Srl und der Ecobrands Ltd

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Tecnimed Srl trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011.