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Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Österreich) eingereicht am 3. März 2022 - RE gegen Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld

(Rechtssache C-155/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: RE

Belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld

Anderer Verfahrensbeteiligter: Arbeitsinspektorat NÖ Wald- und Mostviertel

Vorlagefrage:

Ist das Unionsrecht so auszulegen, dass es mit einer nationalen Bestimmung vereinbar ist, die es den für ein Verkehrsunternehmen strafrechtlich Verantwortlichen erlaubt, ihre Verantwortung für sehr schwerwiegende Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer im Wege einer einvernehmlichen Vereinbarung auf eine natürliche Person zu übertragen, wenn durch diese Übertragung die nach den nationalen Bestimmungen nur für den Fall einer Bestrafung der übertragenden strafrechtlich Verantwortlichen vorgesehene Prüfung der Zuverlässigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/20091 unterbleibt?

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1 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. 2009, L 300, S. 51).