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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Nikolaus Steininger gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 12. März 2004

(Rechtssache T-108/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Nikolaus Steininger, wohnhaft in Brüssel, hat am 12. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Nicolas Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2003 aufzuheben, mit der die Beförderungspunkte des Klägers nach seinem Wechsel vom Status als Bediensteter auf Zeit im Haushalt Forschung zu dem eines Beamten im Haushalt Verwaltungstätigkeiten verringert werden;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 24. November 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde (R/401/03) aufzuheben;

der Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger sei als Bediensteter auf Zeit in den Dienst der Kommission getreten. Nachdem er ein internes Auswahlverfahren bestanden habe, sei er zum Beamten auf Probe ernannt worden

Für die Beurteilung der Laufbahnentwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 habe der Referatsleiter des Klägers eine Beurteilung erstellt, die eine bestimmte Zahl Beförderungspunkte enthalten habe. Später seien diese Beförderungspunkte anteilig für die Zeit als Beamter, d. h. auf 2,5 von insgesamt 18 Monaten, verringert worden, was einer Verringerung um 86 % entspreche.

Zur Begründung seiner Klage beruft der Kläger sich auf

die Unanwendbarkeit der in Artikel 4.4 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts vorgesehenen Ausnahme;

die Rechtswidrigkeit der in Artikel 4.4 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts vorgesehenen Ausnahme;

die Verletzung berechtigten Vertrauens und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

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