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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Paulo Sequeira Wandschneider gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 16. März 2004

(Rechtssache T-110/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Paulo Sequeira Wandschneider, wohnhaft in Brüssel, hat am 16. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden und Aurore Finchelstein.

Der Kläger beantragt,

die Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Referenzzeitraum 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner am 11. Juli 2003 eingelegten Beschwerde aufzuheben;

die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu verurteilen, der nach billigem Ermessen und vorbehaltlich einer späteren Erhöhung auf 2 500 Euro geschätzt wird;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger bestreitet die Rechtmäßigkeit der Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung (REC) für den Referenzzeitraum 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002.

Zur Begründung seiner Ansprüche macht er geltend:

einen Verstoß gegen Artikel 43 des Statuts, seine allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den Leitfaden für die Beurteilung der beruflichen Entwicklung;

eine Verletzung der Begründungspflicht sowie das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers und eines Ermessensmissbrauchs;

einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung;

eine Verletzung der Verteidigungsrechte sowie die Überschreitung der in den anwendbaren Statutsbestimmungen vorgesehenen Fristen.

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