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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Yvonne Laroche gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. März 2004

(Rechtssache T-115/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Yvonne Laroche, wohnhaft in Brüssel, hat am 19. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Gilles Bounéou und Frédéric Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 11. Juni 2003 aufzuheben, mit der die Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung (REC) für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 abgeschlossen wurde;

über die Kosten, Auslagen und Honorare zu entscheiden und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu deren Zahlung zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wende sich gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der diese die Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 endgültig festgestellt habe.

Die angefochtene Entscheidung sei zu einem Zeitpunkt getroffen worden, zu dem sich die Klägerin im Krankheitsurlaub befunden habe. Die Klägerin habe von der genannten Entscheidung tatsächlich erst bei Wiederaufnahme ihrer Arbeit Kenntnis erlangt.

Sie stützt ihre Ansprüche auf eine Verletzung von Artikel 43 des Statuts, der allgemeinen Durchführungsbestimmungen dazu, der Leitlinien für die Beurteilung für den Zeitraum 2001-2002 sowie der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Nichtdiskriminierung, des Verbotes des willkürlichen Verfahrens und der Begründungspflicht.

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