Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. März 2007 - Sequeira Wandschneider/Kommission
(Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren 2001/2002 - Anfechtungsklage - Begründung - Beurteilung der Verdienste -Beweise - Schadensersatzklage)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Paulo Sequeira Wandschneider (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich Rechtsanwälte G. Vandersanden und A. Finchelstein, dann Rechtsanwälte G. Vandersanden und C. Ronzi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und H. Tserepa-Lacombe)
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidung vom 23. April 2003 über die Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 und Schadensersatz
Tenor
Die Entscheidung vom 23. April 2003 über die Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 wird aufgehoben.
Die Schadensersatzklage wird abgewiesen.
Die Kommission trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.