Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 2007 - Ruiz Sanz u. a. / Kommission

(Rechtssache T-112/04)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2001-2002 - Klage, die offensichtlich unzulässig ist und der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Manuel Ruiz Sanz (Tervuren, Belgien), Anna Maria Campogrande (Brüssel, Belgien) und Friedrich Mühlbauer (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand

Aufhebung der Beurteilungskampagne 2001/2002, soweit die Kläger davon betroffen sind, hilfsweise, Aufhebung der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung der Kläger für den Beurteilungszeitraum 2001-2002.

Tenor

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.