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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. September 2006 - Laroche / Kommission

(Rechtssache T-115/04)1

(Beamte − Beurteilung der beruflichen Entwicklung − Beurteilungszeitraum 2001/2002 - Abschlussentscheidung - Anfechtungsfrist - Berechnung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Yvonne Laroche (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C.- Berardis-Kayser und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003, mit der die Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den Zeitraum 2001/2002 abgeschlossen wurde.

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003, mit der die Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den Zeitraum 2001/2002 abgeschlossen wurde, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.