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Klage, eingereicht am 28. Oktober 2013 – Bimbo/HABM – Cafe' do Brasil (KIMBO)

(Rechtssache T-568/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Bimbo, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cafe' do Brasil SpA (Melito di Napoli, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. August 2013 in den Sachen R 636/2012-4 und R 608/2012-4 aufzuheben,

der anderen Beteiligten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „KIMBO“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 11, 21, 30, 32 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 420 973.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Marken Nrn. 291 655, 451 559 und 2 244 563.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.