Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 19. November 2014 – Out of the blue/HABM – Dubois u. a. (FUNNY BANDS)
(Rechtssache T‑344/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUNNY BANDS – Ältere nationale geschäftliche Bezeichnung FUNNY BANDS – Älterer nationaler Domain-Name ‚www.funny-bands.com‘ – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Benutzung eines Zeichens von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 – Zurückweisung des Widerspruchs“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Örtliche Bedeutung des Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 22-25)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Beurteilung nach den in dem für den Schutz des betreffenden Kennzeichens maßgeblichen nationalen Recht festgelegten Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 36)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Wortmarke FUNNY BANDS – Geschäftliche Bezeichnung FUNNY BANDS und Domain-Name www.funny-bands.com (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 37)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. April 2013 (Sache R 542/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Out of the blue KG und Herrn Frédéric Dubois u. a. |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Out of the blue KG trägt die Kosten. |