Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2015 – CN/Parlament
(Rechtssache T-343/13)1
(Außervertragliche Haftung – Petition an das Parlament – Verbreitung bestimmter personenbezogener Daten über die Website des Parlaments – Fehlen eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: CN (Brumath, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz und S. Seyr)
Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Buchta und V. Pozzato, dann A. Buchta, M. Pérez Asinari, F. Polverino, M. Guglielmetti und U. Kallenberger)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge der Verbreitung bestimmter ihn betreffender personenbezogener Daten über die Website des Parlaments entstanden sein soll
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
CN trägt die Kosten des Europäischen Parlaments sowie seine eigenen Kosten.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) trägt seine eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 245 vom 24.8.2013.