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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Graz (Österreich) eingereicht am 6. Januar 2022 - Staatsanwaltschaft Graz gegen MS

(Rechtssache C-16/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Graz

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragstellerin: Staatsanwaltschaft Graz

Antragsgegnerin: MS

Weiterer Beteiligter: Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf

Vorlagefrage

Sind Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 2 Buchstabe c Ziffer i der Richtlinie 2014/41/EU1 so auszulegen, dass als „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen auch ein deutsches Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung anzusehen ist, das nach den nationalen Vorschriften ermächtigt ist, in Bezug auf bestimmte Straftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen?

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1     Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. 2014, L 130, S. 1).