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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2007 - Bianchi / Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(Rechtssache F-38/06)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Nichtverlängerung - Unzulängliche fachliche Leistung - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Irène Bianchi (Turin, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) (Prozessbevollmächtigte: M. Dunbar im Beistand von Rechtsanwalt G. Vandersanden)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, den Vertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit nicht zu verlängern, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 143 vom 17.6.2006, S. 37.