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Klage, eingereicht am 12. Februar 2015 – Tronios Group International/HABM – British Sky Broadcasting Group (SkyTec)

(Rechtssache T-77/15)

Sprache der Klageschrift: Niederländisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Tronios Group International BV (Breda, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. van Leeuwen und H. Klingenberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: British Sky Broadcasting Group plc (Isleworth, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaberin der streitigen Marke: Tronios Group International BV.

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „SkyTec“.

Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 28. November 2014 in der Sache R 1681/2013-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag der British Sky Broadcasting Group auf Nichtigerklärung zurückzuweisen;

der British Sky Broadcasting Group die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die in den vorangegangenen Verfahren vor dem HABM entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.